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   OLG Hamm, 08.07.1996 - 2 Ws 192/96, 2 Ws 251/96   

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https://dejure.org/1996,39216
OLG Hamm, 08.07.1996 - 2 Ws 192/96, 2 Ws 251/96 (https://dejure.org/1996,39216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.07.1996 - 2 Ws 192/96, 2 Ws 251/96 (https://dejure.org/1996,39216)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juli 1996 - 2 Ws 192/96, 2 Ws 251/96 (https://dejure.org/1996,39216)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 05.12.2019 - 4 Ws 254/19

    Prozesskostenhilfe; Klageerzwingungsverfahren; Prozessbetrug; Ordnungsgeld;

    Der Schriftsatz, mit dem die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Klageerzwingungsverfahren beantragt wird, muss - wenigstens in groben Zügen - den Sachverhalt schildern, der dem Verfahren zu Grunde liegt, und die wesentlichen Beweismittel anführen (OLG Hamm, Beschl. v. 08.07.1996 - 2 Ws 192/96 - juris; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 279).

    Konkrete Verweise auf konkrete Inhalte konkret bezeichneter und dem Antrag beigefügter Anlagen, nicht jedoch allgemeine Bezugnahmen auf Anlagen oder Aktenteile, sind zulässig (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 08.07.1996 - 2 Ws 192/96 - juris LS; OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.07.2015 - 2 Ws 127/15 - juris; ferner auch: OLG Düsseldorf MDR 1992, 1071 f.).

  • OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 37/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Zulässigkeit; Mitteilung der Einlassung

    Auch der Prozesskostenhilfeantrag hat aber doch wenigstens in groben Zügen den dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt erkennen zu lassen, zudem ist eine Angabe der wesentlichen Beweismittel erforderlich (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 172 Rn. 20; Löwe-Rosenberg/Rieß, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 172, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; siehe u.a. auch Beschluss des 4. Strafsenats vom 20. Juni 1995 - 4 Ws 295/95 - und Beschluss des Senats vom 11. Juli 1996 - 2 Ws 192/96).
  • OLG Hamm, 07.04.2005 - 2 Ws 39/05

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Zulässigkeit; Mitteilung der Einlassung

    Auch der Prozesskostenhilfeantrag hat aber doch wenigstens in groben Zügen den dem Verfahren zugrunde liegenden Sachverhalt erkennen zu lassen, zudem ist eine Angabe der wesentlichen Beweismittel erforderlich (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 172 Rn. 20; Löwe-Rosenberg/Rieß, StPO, 25. Aufl., § 172 Rn. 172, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; siehe u.a. auch Beschluss des 4. Strafsenats vom 20. Juni 1995 - 4 Ws 295/95 - und Beschluss des Senats vom 11. Juli 1996 - 2 Ws 192/96).
  • OLG Hamm, 22.07.1996 - 2 Ws 266/96

    Klageerzwingungsverfahren, PKH, Prozeßkostenhilfe, Notanwalt

    Auch der Prozeßkostenhilfeantrag hat aber doch wenigstens in groben Zügen den dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhalt erkennen zu lassen, zudem ist eine Angabe der wesentlichen Beweismittel erforderlich (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 172 Rn. 20; Löwe-Rosenberg/Rieß, StPO, 24. Aufl. § 172 Rn. 172, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung; siehe u.a. auch Beschluß des 4. Strafsenats vom 20.06.1995 - 4 Ws 295/95 - und Beschluß des Senats vom 11.07.1996 - 2 Ws 192/96).
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